Allgemeine Information

Ein Elternverein ist der freiwillige, privatrechtliche Zusammenschluss von Erziehungsberechtigten der Kinder einer Schule. Er kümmert sich um die Anliegen und Wünsche der Eltern und fungiert als allgemeine Interessenvertretung auch gegenüber Behörden und Institutionen.

Unsere Aufgaben:

  • Organisation eines Schwimmkurses
  • Organisation eines Schikurses
  • Organisation des Osterbrauchs “Ratschen”
  • Organisation und Verwaltung der wöchentlichen gesunden Jause
  • Zuschuss an die Schule für Lehrmittel, Transportkosten, usw.
  • enge Zusammenarbeit mit der Schule für Veranstaltungen wie Fasching, Ostern, Sportliches, Abschlussfest und die Weihnachtszeit

Um unsere Aufgaben zu erfüllen, treffen wir uns in regelmäßigen Abständen, nehmen an Besprechungen mit der Schulleitung, sowie dem Bürgermeister in der Gemeinde teil.

 

In der Hauptversammlung am Anfang des Schuljahres werden der Vorstand sowie die einzelnen Mitglieder gewählt.

 

Wir suchen immer wieder neue Mitglieder. Gerne auch beratende Mitglieder für den Elternverein. Uns ist das Anliegen der Kinder wichtig, deswegen haben wir uns dazu entschlossen, das Ehrenamt zu übernehmen.

 

Aktueller Vorstand seit dem 12. November 2024:

 Elternvereine

  1. (1) Absatz 1
    Die Schulleiter haben die Errichtung und die Tätigkeit von Elternvereinen zu fördern, die satzungsgemäß allen Erziehungsberechtigten von Schülern der betreffenden Schule zugänglich sind.
  2. (2) Absatz 2
    Die Organe des Elternvereines können dem Schulleiter und dem Klassenvorstand Vorschläge, Wünsche und Beschwerden mitteilen; der Schulleiter hat das Vorbringen des Elternvereines zu prüfen und mit den Organen des Elternvereines zu besprechen.
  3. (3) Absatz 3
    (Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 767/1996)Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 767 aus 1996,)
  4. (4) Absatz 4
    Die Rechte gemäß den Abs. 1 und 2 stehen nur zu, wenn an einer Schule nur ein Elternverein errichtet werden soll oder besteht und sich dessen Wirkungsbereich nur auf diese Schule bezieht; sie stehen ferner zu, wenn sich der Wirkungsbereich des Elternvereines auf mehrere in einem engen örtlichen Zusammenhang stehende Schulen oder der Wirkungsbereich des Elternvereines einer Volksschule, Mittelschule oder Sonderschule auch auf eine Polytechnische Schule bezieht.